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Freiheit vs. Sicherheit

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Mensch frei leben kann? Besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit?

Sofia Cristina Córdova Valladares, Pixabay SOFCOR, 2021
Sofia Cristina Córdova Valladares, Pixabay SOFCOR, 2021

 

Mit einer Rückversetzung des Menschen in seinen Urzustand ist die absolute Freiheit in einem Gedankenexperiment vorstellbar: Wenn eine Gesellschaft unabhängig von Staat, Rechtssystem und damit von jeglichen Verpflichtungen ungebunden beieinander lebt, dann wirkt die Freiheit auf den ersten Blick vollkommen uneingeschränkt. Doch dieser Schein kann trügen, da durch die totale Frei­heit sämtlicher Gesellschaftsmitglieder zwischen jeweils uneingeschränkten Rechten Konflikt­potenzial besteht. Denn das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen kann im Extremfall dazu führen, dass er das Leben eines anderen Individuums auslöschen darf, wenn ihm danach ist. Dies hat eine Gefährdung der Sicherheit von Gesellschaftsmitgliedern zur Folge, was diese wiederum in ihrem Gestaltungs­spielraum indirekt einschränkt. In diesem Dilemma lässt sich das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit erkennen:

 

„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet:

Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“

Immanuel Kant, 1789

 

Die Freiheit des einzelnen Gesellschaftsmitglieds ist demnach da zu beschränken, wo sie in die Freiheit eines anderen eingreift. Zur allgemeingültigen Definition dieser Einschränkungen sind Gesetze unumgänglich und das Gewaltmonopol des Staates, um Verstösse zu sanktionieren.

 

Dieses Anliegen wird gesetzlich festgehalten im Art. 2 BV: Abs. 1 bezeugt, dass die schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes schützt. Art. 2 Abs. 4 BV bestimmt zudem, dass sie sich einsetzt für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Das Schweizer Recht setzt dementsprechend Grenzen, legt zwar Verpflichtungen auf, aber gewährt in diesem Rahmen maximalen Gestaltungs­spielraum. Beispielhaft sind in diesem Zusammenhang die Grundrechte, bei welchen im Kerngehalt die elementarsten Freiheiten eines Gesellschaftsmitgliedes definiert sind, in welche unter keinen Umständen eingegriffen werden darf. Im Strafgesetzbuch werden die Grenzen des zulässigen Handelns aufgezeigt. Darin zeigt sich insbesondere, welche Rechte und damit Freiheiten es mithilfe des Staates zu schützen gilt. Der grenzenlosen Freiheit des Einzelnen sind Schranken entgegenzusetzen, um die Sicherheit sämtlicher Gesellschaftsmitglieder gewährleisten zu können.

 

 

Ein Rechtsstaat ist somit unverzichtbar, damit ein Mensch frei leben kann, wofür wiederum Gesetze vonnöten sind und das Gewaltmonopol, welches diese durchsetzt. Somit kann die Freiheit und Sicherheit des Individuums gewährleistet werden. Elementar für das freie Leben sind die Grundrechte, welche jedem Menschen zustehen, namentlich die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sowie politische Mitbestimmung. Aufgrund des politischen Systems in der Schweiz ist die Gesellschaft in der Lage, ihre eigenen Rechte und Pflichten selbst zu regulieren, meines Erachtens eine schützenswerte Freiheit.

 

08.03.21 Jonas Erni

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